Markus Fischer

Rechtsanwalt

Strafrecht

Schon im Studium und Referendariat galt mein besonderes Interesse dem Strafrecht. Diesem Fachgebiet widme ich bis heute meine Hauptbetätigung und konnte in unzähligen, teils spektakulären Verfahren umfangreiche Erfahrungen sammeln.

Strafverteidiger

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen die Strafverteidigung bei den verschiedensten Tatvorwürfen.

Hierbei kann es sich unter anderem um Vermögensdelikte wie dem Ladendiebstahl bis hin zum schweren Raub handeln. Aber auch derjenige, dem  Körperverletzungs- oder  Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag vorgeworfen werden, hat einen Anspruch auf ein von Beginn an faires Verfahren.

Einen großen Anteil machen aber auch Delikte aus dem Straßenverkehrsstrafrecht aus. Hierzu zählen u.a. Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht oder der sogenannte gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr.

Prozessakte

Opferanwalt

Zu der Vertretung im Strafrecht gehört jedoch nicht nur die Strafverteidigung, sondern auch die Vertretung von Geschädigten (Opfern) aus Straftaten.

Bei vielen Delikten ist es möglich, sich als Geschädigter der gerichtlichen Strafverfahren mit eigenen prozessualen Rechten als Nebenkläger anzuschließen.

Hierbei kann sich das Opfer durch einen Rechtsanwalt, der bestenfalls mit dem Strafrecht gut vertraut ist und mit ihm gemeinsam an der Hauptverhandlung teilnimmt, unterstützen lassen.

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